Der Artenschutzbericht 2010 des bayerischen Umweltministeriums stellt auf 600 Seiten sehr sachlich die Situation der biologischen Vielfalt in Bayern dar. Leider findet man darin so gut wie keine Konsequenzen für das politische Handeln. Dies sollte im Umweltausschuss des Landtages in einer Debatte nachgeholt werden.
Obwohl der Tierschutz als Verfassungsziel aufgenommen wurde, können viele Verstösse gegen das Tierschutzgesetz bisher nicht geahndet werden. Abhilfe würde ein Klagerecht für Tierschutzvereine bringen.
Vor allem in China werden Hunde und Katzen unter unsäglichen Bedingungen gehalten und teilweise lebendig gehäutet, um dann als Kragen an den Anoraks und Jacken ahnungsloser KäuferInnen zu landen.
Ohne Klagerecht bleibt der Tierschutz auf der Strecke , so das Fazit der Anhörung unserer Fraktion zum Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände, die Barbara Rütting, tierschutzpolitische Sprecherin, am 19.7. 04. im Landtag durchführte.
Am 6. Juli 1999 wurde in einem richtungsweisenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts die tierquälerische Haltung von Legehennen für unvereinbar mit dem Tierschutz erklärt.
In einer Anhörung mit hochkarätigen ExpertInnen setzte sich die Landtagsfraktion mit der Xenotransplantation, der Übertragung lebender Organe, Gewebe oder Zellen von Tieren auf den Menschen, auseinander.