Im Artenschutzbericht Bayern (Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit 2010) wird der Flächenverbrauch für neue Infrastrukturprojekte, Siedlungen, Gewerbe- und Industriegebiete als aktuelles Problem für den Artenschwund benannt. Man versucht aber das Problem herunter zu spielen: „Der Flächenverlust an wertvollen Biotopen wird weitgehend durch entsprechende Ausgleichsmaßnahmen z.B. im Rahmen der Ökokontoregelung kompensiert."
Die Frage ist, stimmt dieser Blick durch die rosarote Brille wirklich?
Rechtliche Grundlage für die sogenannte Eingriffsregelung sind der Art. 141 der Bayerischen Verfassung: „Es gehört auch zu den vorrangigen Aufgaben von Staat, Gemeinden und Körperschaften des öffentlichen Rechts, Boden, Wasser und Luft als natürliche Lebensgrundlagen zu schützen, eingetretene Schäden möglichst zu beheben oder auszugleichen" bzw. § 15 Bundesnaturschutzgesetz: „Der Verursacher ist verpflichtet, unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder zu ersetzen (Ersatzmaßnahmen). Ausgeglichen ist eine Beeinträchtigung, wenn und sobald die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts in gleichartiger Weise wiederhergestellt sind und das Landschaftsbild landschaftsgerecht wiederhergestellt oder neu gestaltet ist. Ersetzt ist eine Beeinträchtigung, wenn und sobald die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts in dem betroffenen Naturraum in gleichwertiger Weise hergestellt sind und das Landschaftsbild landschaftsgerecht neu gestaltet ist."
Grundlagen für die folgenden Ausführungen sind die Schriftliche Anfrage „Flächenverbrauch in Bayern“ vom 23.03.2011 (Drs. 16/8502 und die Schriftliche Anfrage „Ausgleichs- und Ersatzflächen in Bayern“vom 21.12.2011.Die Auswertung der Anfragen zeigt deutlich, dass zwischen dem Flächenverbrauch (2010 fast 21 ha/Tag in Bayern = 7592 ha/Jahr = fast die Fläche des Chiemsees (7990 ha) und der Fläche der gemeldeten Ausgleichs- bzw. Ersatzflächen eine eklatante Diskrepanz besteht.
Setzt man den Zuwachs bei der Siedlungs- und Verkehrsfläche im Zeitraum von 1984 bis 2009 ins Verhältnis zu den im bayerischen Ökoflächenkataster gemeldeten Flächen, ergeben sich kaum vorstellbare Unterschiede.
Die Anfrage zum Thema Ausgleich- und Ersatz hat erhebliche Erkenntnislücken bei der Staatsregierung offenbart.
Offensichtlich hat sich seit den Laufener (Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege) Seminarbeiträgen 1/99 zum Thema „Ausgleich und Ersatz“ nicht viel getan. Der Titel war: „Planung ja, Umsetzung vielleicht, Kontrolle nein?“
Der nach wie vor gigantische Flächenverbrauch in Bayern muss deutlich reduziert werden.

Als "Flächenverbrauch" wird allgemein die Inanspruchnahme von meist landwirtschaftlich genutzten Flächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke definiert. Die Siedlungs- und Verkehrsfläche enthält folgende Unterkategorien:
Per Definition sind Siedlungs- und Verkehrsflächen nicht ausschließlich versiegelt, sondern enthalten auch unversiegelte Bereiche. In Bayern beträgt der Anteil der versiegelten Fläche an der Siedlungs- und Verkehrsfläche im Durchschnitt 47,2 Prozent.
Negative Folgen des Flächenverbrauchs:
