07. Juli 2011

Ablösung der Staatsleistungen an Kirchen: Es bewegt sich was

Am Dienstag lud die religionspolitische Sprecherin Ulrike Gote VertreterInnen der Kirchen sowie kirchenpolitisch engagierte Grüne zum Austausch über das strittige Thema der Staatsleistungen an Kirchen ein. Bei dem nicht-öffentlichen Fachgespräch im Landtag legten Prof. Stefan Korioth, Staats- und Kirchenrechtler an der LMU, der evangelische Kirchenrechtler Prof. Heinrich de Wall (Uni Erlangen-Nürnberg) sowie Kirchenhistoriker Prof. Klaus Unterburger (Uni Regensburg) die rechtlichen und historischen Grundlagen dar.


Staatsleistungen sind finanzielle Verpflichtungen der öffentlichen Hand gegenüber den Kirchen, die auf alten Rechtstiteln aus der Zeit vor 1919 beruhen. Dazu zählen in Bayern u.a. die Bezahlung der Gehälter der Bischöfe oder die Altersversorgung kirchlicher Würdenträger aus dem Landeshaushalt. Derzeit umfassen die jährlichen Staatsleistungen – inklusive Besoldung der Seelsorgegeistlichen, aber ohne Baulast – an die Katholische Kirche rund 65,9 Mio. Euro sowie rund 21,6 Mio. Euro an die Evangelische Kirche.


Klar ist: Bereits die Weimarer Verfassung forderte den Gesetzgeber zur Ablösung auf. Dieser Verfassungsauftrag wurde in das Grundgesetz übernommen und ist bis heute unerfüllt. Die Staatsleistungen können nicht einseitig vom Staat aufgekündigt werden: Ablösung bedeutet die Beendigung der Zahlungen durch Entschädigungen. Wie diese beschaffen sein können, muss zwischen Staat und Kirchen verhandelt werden.


„Wir Landtagsgrünen stellen die Rechtsgrundlagen der Staatsleistungen nicht in Frage“, erklärt Gote, „sondern suchen Wege, wie der Verfassungsauftrag zur Ablösung endlich umgesetzt werden kann, um die notwendige Entflechtung der finanzrechtlichen Beziehungen zwischen Staat und Kirche voran zu bringen“. Erfreulicherweise äußerte sich nun die Staatsregierung auf eine Anfrage der Grünen erstmals eindeutig zum Ziel der Ablösung. Verhandlungen mit der Katholischen Kirche laufen bereits. VertreterInnen beider Kirchen betonten Ihre Offenheit und Gesprächsbereitschaft in der Frage. „Wir begrüßen, dass nun mehr Bewegung in die Frage gekommen ist“, resümiert Gote, „und wir werden den hoffentlich erfolgreichen Fortgang der Verhandlungen aufmerksam im Auge behalten“.

Ulrike Gote
Parlamentarische Geschäftsführerin, hochschulpolitische, medienpolitische und religionspolitische Sprecherin
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