26. März 2011

Mediengebühr pro Haushalt kommt – GEZ-Schnüffelei geht?

Bereits im Sommer 2009 haben wir in einem Dringlichkeitsantrag die Staatsregierung aufgefordert, sich für die Abschaffung der bisherigen Rundfunkgebührenerhebung pro Gerät und für eine Mediengebühr pro Haushalt einzusetzen. Denn wir sind der Meinung, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk einen unentbehrlichen Bestandteil der Medien- und Kulturlandschaft darstellt. Um seinen verfassungsrechtlichen Auftrag zu erfüllen und seinem Informations- und Bildungsauftrag gerecht zu werden, muss er über eine ausreichende finanzielle Ausstattung verfügen.

Unsere Kritik an der bisherigen geräteabhängigen Rundfunkgebührenpflicht bezog sich auf deren übermäßigen Verwaltungsaufwand, die übermäßige Belastung einiger Personengruppen durch diese Gebühr und die nicht vertretbaren GEZ-Kontrollen der potentiellen RundfunknutzerInnen.

Daher plädierten wir angesichts immer neuer technischer Entwicklungen für eine allgemeine Mediengebühr, die sich nicht an einzelnen Gerätetypen orientiert. Denn auch mit Handys und PCs als neuen technischen Übertragungs- und Empfangsmöglichkeiten, für die eine Gebührenpflicht eingeführt wurde - und damit die Kontrollen noch weiter verkompliziert - ist das Ende der technischen Entwicklung natürlich noch lange nicht erreicht.

Nun soll mit der Zustimmung zum 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag eine solche Mediengebühr pro Haushalt eingeführt werden und man könnte denken: Ziel erreicht, nun ist alles gut. Doch weiterhin sollen Daten erhoben und gespeichert werden, die, wie wir meinen, nicht gebraucht werden – oder zumindest nicht zum Einzug der Mediengebühr. Unser Antrag, der eine datensparsame Gestaltung des Vertrags forderte, wurde abgelehnt. Stattdessen brachten CSU und FDP nun, nachdem die Verhandlungen über den Vertrag bereits abgeschlossen waren, einen Entschließungsantrag ein, in welchem sie auch auf jene kritischen Punkte eingingen. Der Antrag stellt jedoch nichts als eine unwirksame Absichtserklärung für eine verbraucherInnenfreundliche Datenschutzpolitik dar, nachdem CSU und FDP die Verankerung konkreter Grundsätze im Staatsvertrag ablehnten. So kommen wir nicht weiter und die GEZ-Schnüffelei wird so schnell also auch kein Ende nehmen. Bei der GEZ sollen für die Umstellung vorausschauend gleich 400 MitarbeiterInnen neu eingestellt werden. Vor dem Hintergrund, dass die bisher notwendigen aufwendigen Kontrollen wegfallen sollten, hätten wir erwartet, dass hier auch mit Aufgabenumverteilungen der Mehraufwand bewältigt hätte werden können und keine Aufstockung des MitarbeiterInnenstabs um fast 50% nötig ist.

Staatsverträge werden immer Kompromisse sein und wir waren immer und sind weiterhin für eine Verwirklichung der Haushaltsabgabe, doch die Nachteile dieses Vertrags für die BürgerInnen wiegen so schwer, dass sie nicht durch die guten Absichten dahinter geheilt werden könnten.

Ulrike Gote
Parlamentarische Geschäftsführerin, hochschulpolitische, medienpolitische und religionspolitische Sprecherin
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