26. Januar 2012

Für die GBW von NRW lernen: Kein Ausverkauf öffentlicher Wohnungen

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Mitschnitt des Fachgesprächs am 23.01.2012


Welche dramatisch negativen Folgen ein Verkauf der 33.000 GBW-Wohnungen an private Investoren haben könnte, zeigen die Erfahrungen in Nordrhein-Westfalen: Dort wurden 2008 von der schwarz-gelben Landesregierung  die 93.000 Wohnungen der LEG privatisiert; insgesamt halten Private Equity-Fonds in  NRW nun 320.000 Wohnungen. Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN in NRW und Vorsitzende der Enquetekommission zu diesem Thema, Daniela Schneckenburger, war zu Gast bei Christine Kamm, wohnungspolitische Sprecherin der Grünen im Bayerischen Landtag.

Schneckenburger berichtete von dem langsamen Niedergang ehemals intakter Wohnviertel in NRW, weil sogenannte Private-Equity-Fonds weder in den Erhalt noch in die energetische Sanierung der Wohnungen investierten. Heute seien mancherorts ganze Häuserzeilen heruntergekommen und es drohe der Verfall von Quartieren in den Städten. Daniela Schneckenburgers Fazit lautete: „Wenn Finanzinvestoren Wohnungen aufkaufen, sind sie zunächst an Rendite, nicht an einem langfristigen Erwerb der Wohnungen interessiert. Sie investierten darum möglichst wenig in die Wohnungen. Am Ende  bleiben hoch verschuldete Unternehmen mit vernachlässigten Wohnungsbeständen und unzumutbarer Wohnqualität in geschädigten Quartieren, die zum Problem für ganze Stadtteile werden.“

Mietergemeinschaften reisten aus ganz Bayern an

Mit großem Interesse verfolgten Mietergemeinschaften aus Augsburg, München, Nürnberg, Aschaffenburg, Untergiesing und Friedberg die Diskussion um mögliche Folgen des Verkaufs der GBW, eines der größten Wohnungsunternehmen Bayerns.

Mit Blick auf den Verkauf der landeseigenen Wohnungsgesellschaft in NRW stellte Schneckenburger fest: Beim Verkaufsvorgang selbst entsteht ein Zielkonflikt zwischen dem maximalen Preis, den das Land erzielen will und den Auswirkungen für Mieterinnen und Mieter und Stadtteile, also der „Stadtrendite“.

Denn ein Verkauf an ein nachhaltig wirtschaftendes, kommunales Wohnungsunternehmen muss zu einem geringeren Preis erfolgen, als ein Verkauf an ein rein gewinnorientierte Unternehmen, das auf maximale Rendite von 10-15% aus den Wohnungen abstellt, und daher einen höheren Verkaufspreis zahlen kann. In NRW wollten CDU und FDP lediglich einen maximalen Verkaufspreis erzielen, den Zuschlag bekam ein Private-Equity-Fonds. Private-Equity-Fonds veranschlagen niedrige Kosten für Bestand und Erhalt der Wohnanlagen, bauen Personal ab oder betreiben auf andere Art „Portfolio-Optimierung“.

Kommunen, die sich um den Wohnungsankauf bemühen, können bei diesen Angeboten nicht mithalten, denn ihre Kalkulation berücksichtigt einen langfristigen Erhalt und energetische Sanierungen des Wohnbestands: Deshalb veranschlagten sie eine konservative Rendite von 3 bis 5 % und sind folglich auch im Hinblick auf den Kaufpreis in der Regel nicht in der Lage, in einem Bieterverfahren bis zum Ende mitzuhalten.

Parallele Bayern: Söder will GBW-Wohnungsgesellschaft  für 1,5 Milliarden verkaufen

Laut Aussage von Christine Kamm wurde der Ertragswert der GBW mit ihren 33.000 Wohnungen 2009 auf ca. 700 Millionen Euro geschätzt. Markus Söder möchte das Wohnungsunternehmen gegenwärtig jedoch für 1,5 Milliarden Euro verkaufen. „Das heißt, hier besteht die Gefahr, dass der gleiche Fehler wie in NRW gemacht wird: Die Bayern LB, der 92% der GBW-Aktien gehören, will kurzfristig einen möglichst hohen Gewinn erzielen, um ihre Verluste auszugleichen. Die Zeche dafür werden die Menschen vor Ort bezahlen, die GBW-MieterInnen sollen mit erhöhten Mieten für die Fehler der Landesbankverantwortlichen zahlen “, so Kamm.

In Bayern sollte ein kommunales Konsortium GBW kaufen

„Ich plädiere dafür, dass ein kommunales Konsortium bei dem Verkauf der GBW-Aktienmehrheit den Zuschlag erhält, und eine nachhaltige und  sozialverträgliche Bewirtschaftung zur Grundlage der Vergabe gemacht wird“, so Kamm. Dies werde auch auf europäischer Ebene akzeptiert.

Sozialcharta zu schwammig - GBW-Mieter brauchen konkrete Zusatzverträge

Auch die von Söder vollmundig angekündigte Sozialcharta bietet den Mietern nicht ausreichend Schutz, da sie zu allgemein und zu schwammig formuliert ist. Dazu Kamm: „Solange sich diese Sozialcharta nur auf bestehende Gesetze stützt und diese Gesetze Mieterhöhungen von 20% alle drei Jahre erlauben, ist das keine sozialverträgliche Lösung für mich. Wir benötigen für die GBW-Mieter konkrete Zusatzverträge, die für jeden Mieter über 60 Jahre ein lebenslanges Wohnrecht sichern, die für Mieter unter 60 Jahren Schutz bieten vor Eigenbedarfskündigungen und die festschreiben, dass die Wohnungen mindestens 15 Jahre lang nicht in Eigentumswohnungen umgewandelt werden.“ Das lebenslange Wohnrecht für Senioren werde ausgehebelt, wenn alle drei Jahre die Miete um 20% angehoben wird, die Renten aber auf demselben Niveau bleiben. „Wir brauchen eine Regionalisierung des Mietrechts, und einen stärkeren Mieterschutz, der beispielsweise eine maximale Mieterhöhung von 15% alle drei Jahre zulässt“, so Kamm.

In NRW: Wohnbestand wurde systematisch heruntergewirtschaftet

Die Tatsache, dass Wohnungen zu reinen Investitionsobjekten reduziert wurden, bedeutete in NRW zunächst einen drastischen Personalabbau: Vor Ort gibt es in der Regel weder einen Hausmeister noch andere Ansprechpartner der Wohnungsunternehmen. Selbst die Städte und Kommunen haben Schwierigkeiten die Verantwortlichen zu erreichen. Darüber hinaus werden notwendige Renovierungen und Sanierungen nicht vorgenommen. Heute häufen sich die Mängel in den Wohnungen: Schimmel, Feuchtigkeit, defekte Heizungen, ausgefallene Aufzüge. Nach und nach verschwindet der Einzelhandel. Wer es sich leisten kann, zieht weg. So verlieren ganze Viertel ihre ursprünglichen BewohnerInnen und eine verträgliche soziale Mischung. „Massive Probleme entstehen insbesondere da, wo kleine, von Finanzinvestoren dominierte Wohnungsunternehmen vorhanden sind, die häufig nicht einmal einen Ansprechpartner vor Ort oder sogar in Deutschland haben – dann sind auch die Kommunalverwaltungen hilflos und die Mieterinnen und Mieter bleiben mit verwahrlosten Wohnungen allein“, so Schneckenburger.

Schneckenburger: „ Wohnungsunternehmen müssen dem Gemeinwohl verpflichtet sein“

In der Regel bleiben nur Menschen in den heruntergekommenen Wohnvierteln, die sich einen Wegzug nicht leisten können oder nicht aus ihrem sozialen Umfeld wegziehen wollen, also Hartz-IV-Empfänger oder ältere Menschen. „Das bedeutet, dass die Städte und Kommunen häufig für die Kosten der Unterkunft in diesen Wohnungen aufkommen. Mit anderen Worten: die öffentliche Hand zahlt dieses Investitionsmodell!“, so Schneckenburger.

Abschließend riet Schneckenburger den Anwesenden, weiterhin vernetzt zu bleiben und intensiven politischen Druck aufzubauen. Nur so könnten die beschriebenen negativen Entwicklungen infolge eines GBW-Verkaufs verhindert werden.


Weitere Informationen

Christine Kamm, MdL
Kommunalpolitische und wohnungspolitische Sprecherin, Sprecherin für Föderalismus, Bundes- und Europaangelegenheiten
Tel: 089/4126-2874
Fax: 089/4126-1874
Email.: christine [dot] kamm [at] gruene-fraktion-bayern [dot] de (Christine Kamm)