Die Justizbehörden in Bayern haben offenbar von höchster Stelle aus dafür gesorgt, dass der in Sachen Gaddafi ermittelnde Münchner Oberstaatsanwalt einen Freispruch erster Klasse erhält. Das geht aus einer Schriftlichen Anfrage der grünen Rechtspolitikerin Christine Stahl beim Justizministerium hervor. Der Münchner Oberstaatsanwalt hatte die Ermittlungen gegen den in München lebenden Gaddafi-Sohn Saif al-Arab geführt und war von der Initiative Bayerischer Strafverteidiger wegen des Verdachts auf Strafvereitelung im Amt und Geheimnisverrats angezeigt worden. Der Vorwurf: Der Jurist hatte sich im Vorfeld einer Hausdurchsuchung bei Gaddafi persönlich in der libyschen Botschaft in Berlin über den diplomatischen Status des Diktatoren-Sohnes erkundigt und dabei auch die Pläne für die Hausdurchsuchung offenbart.
Genauso, wie nach dieser Aktion die Hausdurchsuchung bei Gaddafi junior im Sande verlief, scheiterte nun auch die Anzeige auf Strafvereitelung und Geheimnisverrat: Wie das Justizministerium in seiner Antwort auf Christine Stahls Anfrage ausführt, hat der Nürnberger Generalstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth das Verfahren entzogen und dafür gesorgt, dass das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt wird. „Der Generalstaatsanwalt als weisungsberechtigter Vorgesetzter verhinderte damit die ursprüngliche Absicht der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth, das Verfahren wegen Geringfügigkeit einzustellen“, so Christine Stahl. Damit hätte die Staatsanwaltschaft immerhin in den Raum gestellt, dass die Vorwürfe gegen den Münchner Kollegen zwar beweisbar sein könnten, aber sich wegen geringer Schuld ein Hauptverfahren nicht lohne. „Der Generalstaatsanwalt wollte aber offenbar jeglichen Anschein irgendeines Makels vermeiden und hat den Vorgang an sich gezogen. Und das ganz offenkundig in enger Abstimmung mit der Ministerin, denn das gesamte angebliche Bagatell-Verfahren war mit einer Berichtspflicht an die vorgesetzten Behörden belegt – im Falle des Generalstaatsanwalts also direkt an die Justizministerin Merk.“
Für Christine Stahl ist der ganze Vorgang eine eindeutige politische Einflussnahme und steht juristisch auf äußerst wackeligem Boden. „Der Generalstaatanwalt argumentiert, dass die Ankündigung einer Durchsuchung gegenüber der libyschen Botschaft überhaupt kein Geheimnisverrat sein könne. Schließlich habe der Beschuldige Gaddafi ja angeblich ohnehin wegen des gegen ihn laufenden Verfahrens mit einer Durchsuchung rechnen müssen. Mit dieser Logik aber wird letztlich die Geheimhaltung jedes Durchsuchungsbeschlusses ad absurdum geführt.“
Die Reinwaschung des Münchner Oberstaatsanwalts ist für Christine Stahl der blamable Schlusspunkt in einer unrühmlichen Justizaffäre. „Die bayerischen Behörden haben im Falle des Diktatorensohns alle rechtsstaatlichen Grundsätze über Bord geworfen. Über Jahre hinweg wurde Gaddafi von Polizei und Justiz mit Samthandschuhen angefasst. Ein unabhängiges Gerichtsverfahren wäre nun das Mindeste gewesen, was die Justizministerin hätte sicher stellen müssen. Doch diese Ehrenrettung für die bayerische Justiz hat die Ministerin mit diesem Vorgehen verspielt.“
