30. Januar 2012

Die Gaddafi-Affäre und die Staatsanwaltschaft München

(c) Ralf Hirschberger / dpa

Saif al-Arab Mohammed al-Gaddafi, einer der Söhne des libyschen Diktators Gaddafi, lebte von 2006 bis 2010 in München. In dieser Zeit ist Gaddafi junior wegen einer Vielzahl von Delikten, die von Trunkenheitsfahrten am Steuer über Körperverletzung bis hin zu Verstößen gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz reichen, mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Doch obwohl gegen Gaddafi in insgesamt elf Verfahren ermittelt wurde ist er in keinem einzigen Fall angeklagt worden. Der Verlauf der Ermittlungsverfahren zeigt stattdessen, dass es mit dem Aufklärungswillen von Polizei und Justiz nicht weit her war, sondern zugunsten des Diktatorensohnes rechtstaatliche Grundsätze, die für jeden anderen Delinquenten gegolten hätten, einfach über Bord geworfen wurden.

Hausdurchsuchung mit Vorankündigung

Ein besonders gravierender Fall ist das Verhalten der Münchner Staatsanwaltschaft im Vorfeld einer geplanten Hausdurchsuchung: Anstatt wegen des Verdachts der versuchten Anstiftung zu einem Verbrechen und illegalen Waffenbesitzes eine Hausdurchsuchung bei Gaddafi ordnungsgemäß durchzuführen, hat die Staatsanwaltschaft München mit unverhältnismäßig hohem Aufwand zunächst den diplomatischen Status des Beschuldigten überprüft und in diesem Kontext den Beschuldigten faktisch vor der drohenden Razzia gewarnt.

Dazu ist am 27. Juli 2007 ein Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft München persönlich nach Berlin gereist, um sich in der libyschen Botschaft zu erkundigen, ob Gaddafi diplomatische Immunität besaß. Dabei hatte das Auswärtige Amt der Staatsanwaltschaft bereits am 13. März mitgeteilt, dass Gaddafi diese Immunität nicht besitzt. Eine diplomatische Akkreditierung für das diplomatische Personal und die Bestellung der diplomatischen Mission (Immobilien) erfolgt durch das Gastland. Nur das Gastland kann zuverlässig darüber Auskunft geben, wer als Diplomat akkreditiert ist und wer nicht. Zuverlässig konnte also nur das Auswärtige Amt Auskunft erteilen. Die Auskunft lag bereits seit dem 13. März 2007 vor.

Noch schwerer aber wiegt, dass der Oberstaatsanwalt die libysche Botschaft bei diesem Treffen über das Ermittlungsverfahren gegen Gaddafi und den vorhandenen Durchsuchungsbeschluss informiert hat. Das hat das Justizministerium in einer Schriftlichen Anfrage der Grünen eindeutig eingeräumt.

Dieses Vorgehen ist für den eigentlich gewünschten Ermittlungserfolg völlig kontraproduktiv und lässt viel eher den Schluss zu, dass die Staatsanwaltschaft stattdessen alle Hebel in Bewegung gesetzt hat, um keinen Ärger zu bekommen. Dass die Strafverfolgung damit auf der Strecke blieb, ist offenkundig.

Eine Durchsuchung, die keine war: Staatsanwaltschaft lässt Tresor zu

Wie erst jetzt durch eine aktuelle Anfrage von Christine Stahl, rechtspolitische Sprecherin der grünen Landtagsfraktion bekannt wurde, ist es bei der dann endlich am 9. August 2007 mit entsprechender Verzögerung – und letztlich Vorwarnung - durchgeführten Hausdurchsuchung zu einem weiteren unglaublichen Ermittlungsfehler gekommen: Wie das Ministerium einräumen musste, wurden zwar die Räume Gaddafis in der Dornröschenstraße 8 a in München durchsucht – nicht aber der im Schlafzimmer aufgefundene Tresor. Begründung des Ministeriums: Die Öffnung des Tresors wäre unverhältnismäßig gewesen, da der Safe nur mit Hilfe einer Spezialfirma hätte geöffnet werden können und dabei zerstört worden wäre. Ausgerechnet der Ort also, der durchaus ein naheliegendes Versteck für die gesuchten verbotenen Waffen hätte sein können, wurde von der Staatsanwaltschaft nicht weiter überprüft. Damit bestärkt sich der Verdacht, dass die Ermittlungsbehörden bei Gaddafi überhaupt keine Beweise finden wollten – oder durch die Vorwarnung in Berlin ohnehin davon ausgehen durften, dass die „smoking gun“ schon längst zur Seite geschafft war.

Ermittlungen gegen den Münchner Oberstaatsanwalt laufen

Erst aufgrund einer Strafanzeige der Initiative bayerischer Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger hat die Justiz begonnen, das Vorgehen der Münchner Staatsanwaltschaft zu überprüfen. Aus der Antwort auf unsere mündliche Anfrage geht hervor, dass bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg Ermittlungsverfahren gegen den Münchner Staatsanwalt wegen Strafvereitelung im Amt, § 258a StGB (1) und Verletzung des Dienstgeheimnisses, § 353b StGB (2) anhängig sind.

Diese Tatvorwürfe sind wie folgt einzuordnen:

  • Eine Strafvereitelung im Amt kann nur dann ermittelt werden, wenn eine Vortat vorliegt - also eine Tat, die letztlich vereitelt werden konnte. Da für die Vortaten Gaddafis aber gerade keine Beweise vorliegen und alle Ermittlungen gegen ihn eingestellt wurden, ist eine echte Aufklärung der Affäre Gaddafi anhand dieses Straftatbestands kaum zu erwarten.
  • Die weiteren Ermittlungen wegen Geheimnisverrats setzen eine Ermächtigung durch das Ministerium voraus. Diese Ermächtigung ist Voraussetzung für die Strafverfolgung und gesetzliche Prozessvoraussetzung. Die Staatsanwaltschaft Nürnberg hat vor weiteren Ermittlungen von Amts wegen die Entscheidung einzuholen, ob die Ermächtigung zur Strafverfolgung durch das Ministerium erteilt wird. Die Staatsregierung lässt in ihrer Antwort auf unsere Mündliche Anfrage offen, ob dieser Antrag bereits gestellt wurde und ob sie gedenkt, die Ermächtigung zu erteilen oder nicht. Es wird lediglich darauf verwiesen, dass von der Staatsanwaltschaft momentan noch Akten geprüft werden und deshalb derzeit keine Verfolgungsermächtigung erforderlich sei. Wir sehen hier jedoch konkreten Handlungsbedarf, da Verjährung droht: Der Tatbestand des Geheimnisverrats verjährt spätestens nach 5 Jahren. Das Treffen in der Libyschen Botschaft fand am 27. Juli 2007 statt. Eine Verjährung droht also bereits in weniger als einem Jahr, wenn nicht gehandelt wird.

Wir fordern die Staatsregierung auf, Ihren schalen Beteuerungen, den Fall Gaddafi umfassend aufklären zu wollen, Taten folgen zu lassen und unverzüglich die Ermächtigung zur Strafverfolgung wegen Verletzung von Dienstgeheimnissen zu erteilen, da andernfalls bereits in wenigen Monaten die Verjährung droht.


Weitere Informationen:

Dokumente

 Alle bisherigen Meldungen zum Thema "Gaddafi" 

Christine Stahl
Landtags-Vizepräsidentin, rechtspolitische Sprecherin
Tel: 089/4126-2580
Fax: 089/4126-1494
Email.: christine [dot] stahl [at] gruene-fraktion-bayern [dot] de (Christine Stahl)