09. Dezember 2011

Inklusion auf Sparflamme: Landtag lehnt Hauptamtlichkeit der Behindertenbeauftragten ab

Im Sozialausschuss wurde in dieser Woche ein ganzes Antragspaket der Grünen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention debattiert. Dort ging es um eine Stärkung der politischen und institutionellen Rahmenbedingungen für eine inklusive Politik in Bayern.  Eine zentrale grüne Forderung ist die hauptamtliche Ausgestaltung des Amtes der Landesbehindertenbeauftragten in Bayern. Die jetzige Amtsinhaberin, Irmgard Badura, ist dazu gezwungen, ihre anspruchsvolle und zeitlich belastende Tätigkeit ehrenamtlich auszuüben. Um überhaupt einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachzugehen und sich finanziell abzusichern, muss Frau Badura einen zwanzigstündigen Nebenjob ausüben. „Dieser Zustand ist beschämend und verträgt sich in keiner Weise mit den Lobhudeleien der Staatsregierung in Bezug auf die exzellente Arbeit von Frau Badura“, kritisiert Renate Ackermann.

Kürzlich hatte erst Ministerpräsident Horst Seehofer anlässlich der Vorstellung des Tätigkeitsberichtes der Behindertenbeauftragten festgestellt,  „dass sich bei der Fülle der Aktivitäten von Frau Badura automatisch die Frage stellt, ob dies dauerhaft ehrenamtlich leistbar ist“. Frau Badura selbst fordert bereits seit längerem als ein Zeichen der Wertschätzung ihrer Tätigkeit ein Hauptamt mit angemessener Vergütung. „Aufgrund der begrenzten zeitlichen Kapazitäten fahre ich augenblicklich nur mit angezogener Handbremse“, äußerte Badura im Sozialausschuss. 

Die Ehrenamtlichkeit der Behindertenbeauftragten ist im Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetz (BayBGG) festgeschrieben. Die Grünen haben deshalb in einem Gesetzesantrag gefordert, die entsprechenden Passagen aus dem BayBGG zu streichen. Obwohl Niemand bestritt, dass es sich beim Amt der Bayerischen Behindertenbeauftragten um eine Vollzeittätigkeit handelt, wurde die Gesetzesänderung mit den Stimmen von CSU und FDP abgewiesen. Sie wollen den Status der Behindertenbeauftragten nicht während der laufenden Amtsperiode ändern und machen stattdessen vage Versprechungen für die nächste Legislatur.  

Hintergrund der Entscheidung ist die hartnäckige Verweigerung des Sozialministeriums gegenüber einer Professionalisierung des Amtes. „Das Frau Badura dieser gut begründete Wunsch von Seiten der Staatsregierung und der Koalitionsparteien verweigert wird, ist eine völlig überflüssige Brüskierung der Amtsinhaberin“, beklagt Renate Ackermann. Insbesondere die CSU hält eisern an einem längst überholten Verständnis der Funktion der Behindertenbeauftragten fest. Fast alle anderen Bundesländer haben das Amt des  Landesbehindertenbeauftragten mittlerweile hauptamtlich besetzt. Der Landesbehindertenbeauftragten kommt bei der Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention in Bayern eine Schlüsselfunktion zu. „Dass die Staatsregierung sich hier keinen Millimeter bewegt, zeigt, wie ernst es ihr mit der Inklusion in Bayern ist“, so das bittere Resumee von Renate Ackermann. „Unser Gesetzesantrag hätte die notwendigen Voraussetzungen für eine Neuregelung geschaffen. So wird auch die Neuausschreibung des Amtes in der nächsten Legislaturperiode  wieder auf Basis der Ehrenamtlichkeit erfolgen.“

Renate Ackermann
Sozial- und familienpolitische sowie asyl- und migrationspolitische Sprecherin
Tel: 089/4126-2413
Fax: 089/4126-1135
Email.: renate [dot] ackermann [at] gruene-fraktion-bayern [dot] de (Renate Ackermann)