Der Kommunalausschuss des Bayerischen Landtags hat auf Antrag der Grünen Landtagsfraktion einstimmig beschlossen, dass die Staatsregierung die Kommunen im Freistaat umgehend über die aktuelle Rechtsprechung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs zu Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit zu informieren hat. Das Gericht hatte mit seinem Urteil vom Oktober 2011 klargestellt, dass Kommunen in eigener Verantwortung die Aufstellung solcher Grabsteinen auf ihren Friedhöfen verbieten können.
„Die Staatsregierung hat unsere Bemühungen für die Kommunen Rechtsklarheit zu schaffen in der Vergangenheit stets mit dem Hinweis auf angeblich vorrangiges Welthandelsrecht blockiert“, erklärt Christine Stahl, rechtspolitische Sprecherin der Fraktion. Die Staatsregierung hat über den Erfolg ihrer Informationstätigkeit im Ausschuss zu berichten.
