Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, geschätzte Frau Ministerin, sehr geehrter Herr Ministerpräsident Seehofer!
Die Staatsregierung hat diese Regierungserklärung betitelt "Mit Europa die Krise bewältigen": Bei mir stand zunächst einmal die Überlegung im Raum, welche Krise Sie denn meinen: Meinen Sie das Finanzmarktdebakel und die Weltwirtschaftskrise, meinen Sie die existenzielle Krise in der CSU oder meinen Sie die Krise im europäischen Integrationsprozess? - Wahrscheinlich sind alle drei Krisen irgendwie gemeint gewesen. Alle drei sind auch in Fragmenten zumindest schon angesprochen worden.
Ich komme zuerst zur europäischen Integration. Ich denke, da können wir gemeinsam festhalten, dass die europäische Integration ein Erfolgsmodell ohnegleichen ist. Frieden, Freiheit, wirtschaftliches Wohlergehen sind mitgetragen vom Zusammenwachsen der Staaten Europas, zuerst in den Europäischen Gemeinschaften und dann in der Europäischen Union. Für Deutschland hat die Mitgliedschaft die endgültige Wiederaufnahme in die Völkergemeinschaft bewirkt.
Was die osteuropäischen und mitteleuropäischen Staaten anbelangt, war damals die Beitrittsoption und ist jetzt die Mitgliedschaft der Reformmotor schlechthin. Frau Ministerin, ich bin Ihnen auch sehr dankbar für Ihre dezidierte Lobpreisung der letzten großen Erweiterungsrunde. Es ist sehr erfreulich, dass das an dieser Stelle klar gesagt wurde. Denn in früheren Jahren hat man das gerade von Ihren Parteifreunden und -freundinnen oft anders hören müssen.
Immer mehr Regelungsbereiche lassen sich auf nationaler Ebene nicht mehr hinreichend oder zielführend steuern. Das ist wichtig; da sind wir uns alle einig, glaube ich. Da ist der Klimawandel mit seinen drohenden, dramatischen Auswirkungen, die weltweite Verknappung fossiler Energieträger, die Welternährungskrise und vieles mehr. Da muss man einfach sagen: Hier ist gemeinschaftliches Handeln sicher weitaus besser und zielführender, als wenn das nationalstaatlich versucht werden würde.
Auf der anderen Seite müssen wir festhalten, dass der europäische Integrationsmotor in den letzten Jahren heftig ins Stottern geraten ist. Wir hatten vor ein paar Jahren diesen elenden Streit um den Finanzrahmen. Dann gab es immer wieder Auseinandersetzungen und unterschiedliche Auffassungen zur Außen- und Sicherheitspolitik, zur Erweiterungsfrage, und selbstverständlich spielt hier auch das Scheitern zuerst des Verfassungsvertrages und dann des Vertrages von Lissabon mit herein.
Dieses sind Krisenzeichen; das ist klar. Wir alle müssen erkennen, dass es bei den politischen Entscheidungen in der Europäischen Union wie auch bei den politischen Entscheidungen zur Europäischen Union, also auch den nationalen Entscheidungen zu europäischen Themen, massiv an Transparenz mangelt. Damit hängt zusammen, dass die Identifikation und damit auch die Begeisterung der Bürgerinnen und Bürger für Europa leiden. Das heißt: Hieran müssen wir alle arbeiten.
Neulich musste ich zu meinem großen Erschrecken in der "Staatszeitung" vom 30.04. lesen, dass sich der frühere Ministerpräsident Stoiber zu der Frage ausgelassen hat: Wie ist denn das Verhältnis der Berichterstatter zu Europa? Er hat gesagt: Die berichten doch nur, wenn der Ferber sich im Parlament auszieht. - Schon um uns alle davor zu bewahren, gilt es, dafür zu sorgen, die Leute mehr mitzunehmen und mehr zu begeistern.
Da ist auch entscheidend: Die Debatte um die Zukunft der europäischen Integration darf sich nicht mehr vor der Frage der Finalität der Integration in räumlicher wie auch in inhaltlicher Hinsicht drücken. Auf jedem Fall stellen wir fest, dass die europäische Integration zu wichtig ist, um sie Biertischbrüllern und Dumpfrednern zu überlassen.
CSU und Europäische Union - das ist ein ganz spezielles Kapitel. Ich denke, Frau Ministerin, Sie haben damit schon hinreichend Ihre leidenvollen Erfahrungen gemacht. Ich würde das Verhältnis zwischen CSU und Europäischer Union an zwei Überschriften festmachen; die eine lautet: "Populismus, Scheinheiligkeit, Wankelmütigkeit und Unglaubwürdigkeit", die andere Überschrift heißt: "Defizite im Einsatz für sehr wichtige Anliegen".
Ich fange mit der ersten Überschrift an. Bis vor wenigen Jahren, ja Monaten hatten wir eine klare Schlachtordnung. In Brüssel, in Berlin haben sich die CSU-Politiker staatsmännisch und europäisch gegeben, am Biertisch und auch in manchem lokalen Gremium sah das anders aus. Da wurde gepoltert, da wurde häufig verzerrt. Heute haben wir eine neue Situation. Heute ist es ein Hühott, ein Brummkreisel; das ist auf jeder Ebene festzustellen. Ich bringe einige wenige Beispiele. Manches ist schon angesprochen worden. Ich habe mir hier auf einer Seite den Antrag von CSU- und FDP-Abgeordneten zur Veröffentlichungspflicht für Zuwendungen an Landwirte, den wir vorgestern bei uns im Ausschuss diskutiert haben, kopiert. Da heißt es: Veröffentlichungspflicht für Zuwendungen an Landwirte stoppen! Sie haben damals zwar als Bundesregierung der Veröffentlichungspflicht zugestimmt, aber jetzt gibt es hier munter den Antrag, die Veröffentlichungspflicht zu stoppen. Unter den Antrag habe ich mir einen Artikel aus dem "Donaukurier" kopiert, in dem es heißt: "Veröffentlichungspflicht als Druckmittel - CSU-Europapolitiker Ferber sieht Transparenz bei Agrarsubventionen als Chance gerade für die bayerischen Bauern." Wie ist es denn jetzt? - In dem Fall hat Herr Ferber Recht, die Veröffentlichungen sind erst der Anlass für Änderungen.
Zurzeit ist es so, dass große Unternehmen und sachfremde Unternehmen massiv profitieren. Lufthansa zum Beispiel oder RWE. Ich könnte hier viele Beispiele nennen. Bayern zeichnet sich hingegen durch eine kleinteilige bäuerliche Landwirtschaft aus. Transparenz und damit auch Änderungen im Subventionsgebaren würden den bayerischen Bauern an allererster Stelle zugute kommen. Deswegen verstehen wir hier Ihren falschen Einsatz überhaupt nicht. Ich will das Thema noch ein wenig ausleuchten. Die Transparenzinitiative der EU ist eine segensreiche Einrichtung. Die Veröffentlichungspflicht bei Direktzahlungen an die Landwirtschaft gehört mit dazu. Wie gesagt, Sie haben damals als Bundesregierung - das ist noch gar nicht so lang her - zugestimmt; jetzt wird dagegengehalten, und zwar nicht nur deswegen, weil es ein untergerichtliches Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden gibt. Vielmehr haben Sie in der Debatte gesagt, Sie wollen das grundsätzlich nicht haben. Es wurde argumentiert, dann brauchen wir überall eine Veröffentlichungspflicht. Wie wäre das dann bei Sozialhilfeempfängern, bei Hartz-IV-Empfängern und bei Empfängern von Leistungen nach dem SGB XII?
Dazu sage ich: Meine Damen und Herren, Sie liegen völlig falsch. Selbstverständlich können wir zwischen Wirtschaftsförderung auf der einen Seite und Sozialtransfers auf der anderen Seite unterscheiden. Hierzu gibt es hinreichend genug einschlägige Urteile. Sehen Sie sich einmal an, wie die Fraktion der GRÜNEN gegen Edmund Stoiber und andere vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof - ich glaube, drei Jahre ist das her - gewonnen hat. Der Verfassungsgerichtshof hat fein ziseliert dargestellt, wie es um das Recht auf informationelle Selbstbestimmung bestellt ist, was Persönlichkeitsrechte sind, was Datenschutz ist und was Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sind, und zwar angelehnt an die Artikel 12 und 14 unseres Grundgesetzes. Wir fordern Sie auf, in diesem Punkt umzusteuern und in die richtige Richtung zu gehen. Herr König, Sie haben sich dazu gerade im Ausschuss geäußert.
Ein weiteres Beispiel sind die 7 % Umsatzsteuer für Gastronomie und Hotellerie. Das Thema hängt auch mit Europa zusammen, weil wir seit 1967 die Umsatzsteuerharmonisierungsrichtlinien haben. Seit 1992 gibt es den Katalog von Ausnahmen und ermäßigten Sätzen. Die Hotellerie war immer dabei, die Gastronomie für Deutschland nicht, für andere Länder aber schon. Das Interessante ist, dass Sie bis vor wenigen Jahren jeden Vorstoß, den Umsatzsteuersatz für die Gastronomie und die Hotellerie zu senken, abgelehnt haben. Wie gesagt, bei der Gastronomie hätten Sie über den Umweg Brüssel gehen müssen. Sie haben es abgelehnt, aktiv zu werden, zum Teil mit den krudesten Argumenten. Ich kann mich erinnern, dass ein Kollege gesagt hat, wir erhöhen die Mehrwertsteuer auf 19 % gesagt hat, und davon profitieren insbesondere die Gastwirte, weil dann die Sozialversicherungsbeiträge gesenkt werden. Tragen Sie das heute einmal den Gastwirten vor; die sind sicher begeistert. Jetzt auf einmal spielen Sie aber den großen Retter der Wirtshauskultur und der Gastwirte in Bayern.
Meine Damen und Herren, eine solche Brummkreiselpolitik ist schlicht nicht glaubwürdig. Ich komme zu einem anderen Beispiel. Am Vorläuferwerk zum Lissabon-Vertrag, dem Konvententwurf zum Verfassungsvertrag, haben viele von Ihnen - zu Recht, wie wir meinen - heftig Kritik geübt. Ich kann mich an Zeitungsartikel erinnern, bei denen das schon in der Überschrift so war. Das Ganze spielte sich 2004/ 2005 - so um den Dreh - ab. Damals haben Sie gesagt, es muss etwas geändert werden. Der Einsatz hat aber gefehlt. Der nächste Punkt, nämlich die Volksabstimmung, ist schon angesprochen worden. Alle zwei Jahre haben wir einen Antrag gestellt, der in den Ausschüssen und im Plenum behandelt worden ist. Immer haben Sie dagegen gestimmt. Jetzt auf einmal haben Sie unter Federführung des Ministerpräsidenten die Volksabstimmung zu wichtigen europapolitischen Fragen als Wahlkampfschlager entdeckt. So haben es auch die Zeitungen betitelt. Wir sagen dazu: Das ist wunderbar, aber Sie dürfen sich dann nicht durch Beliebigkeit auszeichnen. Eine Rosinenpickerei kann es nicht geben. Dann muss auch über wichtige Fragen auf Bundesebene - wenn zum Beispiel Vertragswerke in elementarer Weise geändert werden, worüber auf Bundesebene zu entscheiden ist - durch Volksabstimmung entschieden werden.
Frau Müller, ich darf Sie zitieren. Sie haben es jetzt in Ihrer Regierungserklärung genauso gebracht wie gestern. Sie sagen: "Bayern steht für Deregulierung, Subsidiarität und eine Konzentration der EU-Kompetenzen auf Wesentliches." - Dann kommen Beispiele. Genannt wird unter anderem die neue Antidiskriminierungsrichtlinie. Ich muss sagen, das ist eine unschöne Aktion. Das kommt einer Hetze nahe. Ich frage Sie: Wie haben Sie sich denn bei der Vorläuferrichtlinie und deren Umsetzung ins Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz - AGG - verhalten? - Das war ein Theater hier im Parlament. Sie haben gesagt, das gäbe eine Flut von Klagen. Sie haben gesagt, das gäbe einen Milliardenschaden. Das Ganze wurde evaluiert und ist nahezu im Nichts verpufft. Die neue Richtlinie betrifft vor allem den Zugang zu Bildung und zu Sozialleistungen. Auch hier werden die Probleme eines Erachtens massiv überspitzt dargestellt. Auf diese Weise schaden Sie dem europäischen Gedanken.
Ich darf bei dem Satz bleiben: "Bayern steht für Deregulierung." Wir haben uns in der letzten Sitzung darüber ausgetauscht, ob die Breitbandinitiative ein Bürokratiemonster ist. Herr Kollege Förster hat vorhin zu Recht die Verteilung der Mittel aus dem Konjunkturpaket II angesprochen. Ich bitte doch, zuerst einmal vor der eigenen Haustür zu kehren.
Geradezu grandiose Beispiele für Ihr Hin und Her und die Tatsache, dass Sie in Brüssel so und woanders anders reden, sind der Beitritt von Rumänien und Bulgarien und der mögliche Beitritt der Türkei zur EU. Die Diskussion über den Beitritt Rumäniens und Bulgariens ist gar nicht so lang her. Ich kann mich erinnern, dass CSU-Politiker hier und auch in Brüssel gesagt haben, diese Länder wären noch nicht weit genug, man werde einen Antrag stellen, dass der Beitritt noch nicht stattfindet. Stellen wollte man den Antrag über die Schiene der Europäischen Volkspartei im Europäischen Parlament. Den Antrag gab es tatsächlich, aber sehen Sie bitte im Protokoll nach, wer ihn tatsächlich gestellt hat. Den Antrag hat die Fraktion der GRÜNEN im Europäischen Parlament gestellt. Die CSU-Abgeordneten im Europäischen Parlament waren froh, unter den Rock der Fraktion der GRÜNEN schlüpfen zu können.
Frau Ministerin Müller, was die Türkei betrifft, darf ich Sie zitieren. Sie haben gerade gesagt: Seit 40 Jahren will sich die Türkei in Europa integrieren. Sie hat es seitdem aber nicht geschafft, fundamentale Menschenrechte oder Pressefreiheit zu akzeptieren oder die Kurdenfrage zu lösen.- Hat die Türkei das vor zehn Jahren geschafft, Frau Ministerin Müller? - Nein, sie hat es auch nicht geschafft. Aber vor zehn Jahren waren Sie in Deutschland der größte Trommler für einen Beitritt der Türkei zur EU. Über viele Jahre hinweg war die CSU die politische Kraft, die sich am heftigsten für einen EU-Beitritt der Türkei eingesetzt hat. Frau Kollegin Pauli - ich sehe Sie gerade nicht - - In einem Punkt muss man die Kollegin korrigieren. Sie hat gesagt, die Kriterien wären bereits erfüllt. Es ist aber ganz klar, dass die Türkei aktuell noch meilenweit von der Beitrittsreife entfernt ist. Es gibt den "Acquis communautaire" und die Kopenhagener Kriterien, die es abzuarbeiten gilt. Wir sagen aber ganz klar: Pacta sunt servanda. Jetzt die Tür zuzuschlagen und das, was zugesichert worden ist zurückzunehmen, das wollen wir nicht; denn damit würde gewaltiger Schaden angerichtet.
Ich darf Ihnen aus einer Presseerklärung vorlesen. Dort heißt es: Die Türkei darf auf dem Weg nach Europa nicht diskriminiert werden. Es dient nicht europäischen Interessen, wenn die Türkei auf ihrem Weg nach Europa durch Übertaktieren vor den Kopf gestoßen wird. Für Europa und die Türkei muss klar sein, dass ein türkischer Beitrittsantrag grundsätzlich an den gleichen Kriterien gemessen wird wie der jedes anderen europäischen Staates. Ich fahre mit dem Zitat fort: Angesichts der Dimension ist die Heranführung der Türkei an Europa sicher eine größere und schwierigere Aufgabe als in jedem anderen Fall. Das kann aber nur bedeuten, dass die Anstrengungen größer, die Fristen großzügiger bemessen sein müssen. Am Ziel darf es keinen Zweifel geben. Es ist vor allem im deutschen Interesse, die Türkei in Europa zu sehen.
Das ist eine Pressemitteilung der CSU-Landesgruppe. Das Zitat stammt von Michael Glos in den Endzeiten der vorletzten Regierung unter Ihrer Beteiligung, also im Dezember 1997. Er hat gesagt, es ist ein schwieriger und langwieriger Prozess, aber er hat auch gesagt, die Türkei ist ein europäisches Land, was hier immer bestritten wird. Er hat aber vor allem auch gesagt, der Beitritt sei im deutschen Interesse. Meine Damen und Herren, dann bleiben Sie doch bei Ihren Positionen und betreiben Sie nicht aus Wahlkampfgründen billigen Populismus. Zu den Einsatzdefiziten - das ist jetzt meine zweite Überschrift.
Die erste Überschrift war, wie Sie hoffentlich herausgehört haben: Brummkreisel, das Hin und Her, Herumtaktieren, mal so, mal so, je nachdem, wo man gerade spricht und wann man spricht.
Zu den Einsatzdefiziten könnten wir jetzt viel ausführen: zur Umweltschutzpolitik, zur Verbraucherschutzpolitik. Da haben wir nicht das entsprechende Anschieben aus Bayern, seitens der CSU, in Richtung Brüssel gesehen. Das Gleiche gilt für den Anlegerschutz, beispielsweise für die Finanzmarktregeln. Ich mag aber nur ein Kapitel etwas detaillierter ausführen, nachdem es hier auch angesprochen worden ist und nachdem falsche Dinge behauptet worden sind: Das sind die kommunale Selbstverwaltung und die kommunale Daseinsvorsorge. Sie erinnern sich hoffentlich: Im Dezember 2003 gab es zu diesem Thema den ersten hier diskutierten Antrag zum - wie er damals hieß - Verfassungsvertrag. Er stammte - wie kann es auch anders sein? - aus der grünen Fraktion und hieß "EU-Verfassungsvertrag - kein explizites Recht zur europäischen Gesetzgebung im Bereich der Daseinsvorsorge". Dieser Antrag ist - erfreulicherweise - einstimmig angenommen worden, aber die Staatsregierung hat sich dann eben nicht entsprechend "eingespreizt", hat nicht den entsprechenden Einsatz gebracht, um das, was eigentlich hier beschlossen worden ist, auch durchzudrücken. Im Februar 2008 beispielsweise haben wir noch einmal die gleiche Causa auf die Tagesordnung hier setzen lassen. Damals haben wir in einem Dringlichkeitsantrag gefordert: Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich unverzüglich über den Bundesrat und auf allen ihr ansonsten zur Verfügung stehenden Wegen dafür einzusetzen, dass die Möglichkeiten der Organe der EU, horizontal in Angelegenheiten der kommunalen Daseinsvorsorge hineinzuregieren, verhindert bzw. begrenzt werden. Auch da - bedauerlicherweise - wieder Fehlanzeige.
Jetzt, im Vertrag von Lissabon, finden wir zum ersten Mal exakt die Möglichkeit, dass hier horizontal hineinregiert wird. Ich kann auch den Wortlaut vortragen. Im EGV - er heißt ja dann anders: Vertrag über die Zusammenarbeit der Organe der Union - gibt es den Artikel 16 bzw. die Ergänzung des alten Artikel 16, der lautet: Diese Grundsätze und Bedingungen werden vom Europäischen Parlament und vom Rat gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren festgelegt. Das Problem ist - das wissen Sie, Frau Kollegin Müller: Es geht hier immer um die Definitionen: Was sind Dienste von allgemeinem Interesse, was sind nicht-wirtschaftliche Dienstleistungen auf der anderen Seite? Da ist die Union und da ist die Kommission immer sehr schnell dabei, Dinge, von denen wir sagen, die wollen wir ganz ausschließlich selber geregelt wissen, in die andere Kategorie hineinzudefinieren, also in das allgemein wirtschaftliche Interesse.
Ich erinnere hier an die Mitteilung der Kommission vom - wie ich glaube - vorletzten November, in der es um die Sozialdienstleistungen ging. Da haben sie dann aber irgendwann auch einmal Wasser und andere Kategorien in die Dienstleistungen von allgemein wirtschaftlichem Interesse hineingerechnet. Da, meinen wir, ist einfach die entsprechende Formulierung nicht hinnehmbar und wird uns - bedauerlicherweise - vor große Probleme stellen. Wir alle wissen, dass europäische Regelungen immer mehr und mehr das Handeln in und von Kommunen bestimmen: Die Binnenmarktregeln mit dem Zug zur Liberalisierung und partiell auch zur Privatisierung, das strikte Beihilferegime, das Wettbewerbs- und Vergabe-recht zwängen die kommunale Selbstverwaltung mehr und mehr in ein enges Korsett.
Beispiel: In-Haus-Vergaben sind ohne vorherigen Wettbewerb nur mehr dann zulässig, wenn die Kommune als Auftraggeber die auftragnehmende Einrichtung auch zur Gänze wie ein eigenes Amt beherrschen kann und wenn gleichzeitig der kommunale Auftragnehmer hauptsächlich für die öffentliche Hand seine Aufgaben erbringt. Es gibt andere Beispiele wie die interkommunale Kooperation, also beispielsweise Zweckvereinbarungen, Zweckverbände. Das ist doch eigentlich nichts anderes als Aufgabendelegation, trotzdem soll es nach dem Willen der Kommission mehr und mehr wie eine Vergabe behandelt werden. Da - meinen wir - müssen wir gemeinsam aufmerksam sein und immer wieder dort, wo es angesagt ist, gegenhalten.
Nachdem ich an dieser Stelle schon einige wenige Ausführungen zum Vertrag von Lissabon gemacht habe, nur noch einige weitere Gedanken in ein paar Überschriften. Wir haben immer gesagt: Es gibt in diesem Vertragswerk viele sinnvolle Regelungen, aber es gibt auch Dinge, die wir nicht hinnehmen. Deswegen haben wir ja auch Ihren beiden - SPD und CSU - Jubelanträgen hier im Bayerischen Landtag nicht zustimmen können.
Kritische Punkte haben Sie, Frau Kollegin Männle, angesprochen, aber nicht hinreichend, meine ich. So werden Demokratiedefizite meines Erachtens nicht ausreichend geheilt, indem ich den Katalog der Mitentscheidungsverfahren erweitere. Wir sagen: Da, wo wir wirklich vergemeinschaftete Zuständigkeiten haben wollen, wollen wir ein Initiativrecht, wir wollen auch eine allumfassende Kontrolle.
An dieser Stelle erinnere ich an eines, nämlich an das Instrument der offenen Methode der Koordinierung. Das heißt im neuen Vertrag "Maßnahmen zur Unterstützung, Koordinierung oder Ergänzung der Maßnahmen der Mitgliedsstaaten". Es ist ein weiches Instrument, ein Benchmark-Instrument, aber geht völlig an den Parlamenten vorbei. Ihnen sagt man am Schluss: Vogel friss oder stirb! Und sie haben keine andere Möglichkeit der Einflussnahme.
Dieses Instrument wird auf weite Felder der Sozialpolitik, auf die Gesundheitspolitik ausgeweitet. Auch da müssen wir meines Erachtens wachsam sein. Oder nehmen wir die fehlende Kompetenzabgrenzung. Der Zug geht in Richtung mehr Zentralisierung zum Beispiel durch die Flexibilisierungsklauseln oder durch die schon genannte offene Methode der Koordinierung. Das alles sind Punkte, die wir weiterhin für kritikwürdig halten und die uns - auch als Bayerischer Landtag - in der Zukunft möglicherweise vor große Probleme stellen werden.
Zeitbedingt kann ich dazu leider keine weiteren Ausführungen machen, weil wir uns auch noch mit der dritten These befassen wollen, nämlich dem Finanzmarktdebakel und der Wirtschaftskrise, selbstverständlich im Kontext mit der europäischen Integration. Gleich vorweg - wir haben es an dieser Stelle schon öfter ausgeführt -: Dieses Finanzmarktdebakel hat uns jetzt abrupt in eine Krise hineingestoßen; sie wäre aber mit großer Wahrscheinlichkeit gekommen. Ich erinnere an die Explosion der Energiepreise, an die Welternährungskrise, an den Klimawandel und an vieles andere mehr. Wenn wir uns jetzt anschauen, was die bisherige europäische Agenda, was der Vertrag von Lissabon an Antworten zur aktuellen Situation enthält, müssen wir leider konstatieren: Herzlich wenig bis gar nichts; es ist wirklich so.
Der Reformvertrag würde ein bisschen im sozialen Bereich tun, indem da die entsprechenden Kapitel zur Grundrechtecharta aufgenommen werden würden. Aber er sagt nichts zur Frage der sozialen Dimension der Europäischen Union. Umgekehrt würde die mit früheren Verträgen, vor allem mit der Einheitlichen Europäischen Akte, angelegte Dominanz von Liberalisierungszwängen und finanzmarktradikaler Doktrin gegenüber öffentlich-wirtschaftlicher Betätigung und gegenüber sozialem Ausgleich verfestigt werden.
Da gilt es einfach noch einmal festzustellen, dass unter dem Dach der EU - ich spreche bewusst vom "Dach der EU", weil es die EU nicht per se macht, sondern es sind eigentlich die Staats- und Regierungschefs, die Exekutiven - möglichst einseitig auf weitgehend marktkonkurrenzielle Steuerung wirtschaftlicher Abläufe auch in nichtwirtschaftlichen Lebensgebieten gesetzt wurde. Also Gesundheitswesen, Sozialbereich - immer mehr musste hier nach marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten gesteuert werden. Das war das Ergebnis einer erfolgreichen Lobbyarbeit derjenigen, die die Partikularinteressen einiger weniger vertreten haben, das war aber auch das Ergebnis der Tatsache, dass manche in Brüssel erkannt haben: Wir sind zuständig für die Wirtschaft, also schauen wir uns die wirtschaftliche Seite von Lebensgebieten an, die eigentlich nicht unbedingt die Wirtschaft sind, und dann haben wir auch irgendwie etwas mitzureden!
Jetzt befinden wir uns in einer Phase, in der man befürchten muss, dass wir doch eine längere Zeit der Schrumpfung haben werden, einer Schrumpfung im relativ globalen Maßstab. Da ist - sagen wir - der Staat ganz besonders gefordert - als Regulierer, aber auch als Anbieter von Dienstleistungen, damit - in Krisenzeiten gibt es Krisengewinnler - eben die Umverteilung von unten nach oben, von Süd nach Nord, von morgen nach heute nicht noch weiter ansteigt. Das heißt, wir brauchen da einen starken Staat, wir brauchen eine Gemeinwirtschaft. Wir brauchen eine Stärkung oder Wiederbelebung der Gemeinwirtschaft, wobei Gemeinwirtschaft eben gar nicht nur heißt: öffentlich-wirtschaftliche Betätigung des Staates; es sind Teile des Genossenschaftswesens, es ist die frei-gemeinnützige Wirtschaft, und es ist vieles mehr. Das gilt es jetzt zu beleben.
Wenn wir uns anschauen, was Europa bisher gepredigt hat, was hat es bisher verlangt hat, was im Vertrag von Lissabon steht, sehen wir: Es ist genau das Gegenteil. Also auch da, meine Damen und Herren, müssen wir hinschauen und versuchen gegenzusteuern. Wenn wir uns das Finanzmarktdebakel anschaue und die Folgerungen - was muss der Politiker eigentlich aus dem Finanzmarktdebakel lernen, was hat die Bundesregierung alles angerichtet, indem sie in den letzten Jahren, gleich in welcher farblichen Konstellation, windige Finanzmarktprodukte gefördert hat? -, müssen wir einfach feststellen: Das, was Brüssel bisher macht, und das, was im Vertrag von Lissabon steht, geht überhaupt nicht mit den Realitäten zusammen.
Wir können durchaus die Frage stellen, ob jedes wirtschaftspolitische Handeln dem Grundsatz einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb verpflichtet sein muss, so wie es im Vertrag steht. Mit Sicherheit nicht mehr angesagt ist die Verankerung der Liberalisierung des Kapitalverkehrs und der Liberalisierung der mit dem Kapitalverkehr verbundenen Dienstleistungen der Banken und Versicherungen in den Zielen und Pflichten der Mitgliedstaaten oder das Verbot jeglicher Beschränkung des Kapitalverkehrs und des Zahlungsverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten wie auch zwischen Mitgliedstaaten und Drittstaaten.
Genauso, meinen wir, ist auch nicht angesagt eine Formulierung im Vertrag von Lissabon, in der es heißt: Die Mitgliedstaaten sind gehalten, über das Ausmaß der Liberalisierung der Dienstleistungen, zu welcher sie aufgrund von EU-Richtlinien verpflichtet sind, hinauszugehen. Das gilt für soziale Dienstleistungen gleichermaßen wie für Finanzmarktdienstleistungen. Hier ist, meine ich - als Botschaft für uns alle -, ein massives Umsteuern angesagt. Es reicht nicht zu sagen, wie es gestern im Europäischen Parlament klang - auch das ist vorher schon gesagt worden -, Private Equity Fonds und Hedgefonds gehen jetzt ab einem bestimmten Volumen, das sie verwalten, in die Aufsicht ein.
Ich möchte zunächst einmal wissen, was das heißt. Ich möchte wissen, wie es um die materielle Regulierung steht, die wir ganz dringend brauchen. Ich habe beispielsweise auch die Frage, ob es weiterhin Leerverkäufe geben darf. Geht es nicht vielmehr darum, die eingesetzten Hebel, also ganz viel Fremdkapital, mit dem ich eine entsprechende Eigenkapitalrendite erzielen kann, zu begrenzen und zu zügeln, um umgekehrt nicht die ganz üblen Auswirkungen haben zu müssen?
Nun bin ich beim Europäischen Parlament. Da wurde gestern beschlossen, dass die Banken fünf Prozent Eigenkapital hinterlegen müssen - ich drücke es in vereinfachter Form aus - für das Zeug, das sie an verbrieften Krediten aushandeln. Das ist einfach viel zu wenig. Es muss eine höhere Quote hineingeschrieben werden. Ein letzter Gedanke dazu, der mir gerade so einfällt. Wir müssen klar sagen: Weg mit den Zweckgesellschaften in der jetzt gelebten Form, nämlich nur um Bilanzen zu verschleiern und Zahlen zu verschleiern, um vorgegebene Eigenkapitalhinterlegungen umgehen zu können.
In dem zunächst eingegrenzten Kapitel für Finanzmarktaufsicht und Finanzmarktregulierung sowie in der Sozial- und in der Wirtschaftspolitik sind wir alle gefordert - der Bayerische Landtag, der Bundestag aber auch die Organe der Europäischen Union -, umzusteuern. Kollege Förster hat einiges zu den sozialen Anforderungen gesagt. Die mag und kann ich bedauerlicherweise nicht mehr wiederholen.
Ich konfrontiere Sie, geschätzte Frau Ministerin Müller, Herr Seehofer und liebe Kolleginnen und Kollegen von der CSU, mit einem Zitat eines Parteifreundes, eines Landtagskollegen, der zurzeit aber nicht im Saale ist. Der Kollege Herrmann hat in der Freisinger Zeitung gesagt - Kollege Magerl hat mir diese Ausgabe dankenswerterweise gleich gegeben -: Die Vision ist, dass Europa endlich sozial statt markt-orientiert denkt. Das ist das, was der Kollege Förster kritisch hinterfragt hat und wozu ich jetzt auch kritische Fragen gestellt habe. Es heißt, endlich einmal sozial zu denken statt immer nur marktorientiert zu denken. Dahin müssen wir kommen. Wir GRÜNE bekennen uns als überzeugte Europäer zur europäischen Integration. Selbstverständlich erlauben wir uns immer wieder, den einen oder anderen Punkt kritisch zu betrachten, vielleicht auch sehr kritisch zu betrachten. Wir alle, so meine ich, sollten in der Richtung arbeiten, dass Europa noch sozialer wird, dass Europa noch demokratischer wird und dass es noch transparenter wird. Wir hoffen, dass wir damit auf dem richtigen Weg sind.
