Am 2.12.2011 veranstaltete der jugendpolitische Sprecher der grünen Fraktion Ludwig Hartmann ein Fachgespräch zum Thema „Wahlalter – welches ist das richtige?“. Drei Referenten gaben dabei einen interessanten Überblick: Prof. Moll von der Kinder-Psychiatrischen Abteilung der Uni-Klinik Erlangen sprach darüber, dass das kindliche Gehirn eigentlich schon ab ungefähr 10 Jahren die Verantwortung zu wählen meisten kann. Vorraussetzung hierfür sei aber ein anderes Bildungssystem, in dem die Kinder lernen, mehr Entscheidungen selbst zu treffen und sich frei entfalten können.
Prof. Merk vom Rechtsinstitut der FH-Konstanz schilderte, dass laut EuGH-Urteil und Grundgesetz das Wahlrecht ein Grundrecht sei und es ebenso gegen die Menschenwürde verstoßen würde, Ältere vom Wählen auszuschließen wie es derzeit bei den unter 18-Jährigen der Fall ist. Wolfgang Gründinger, Sachverständiger für Jugendfragen aus Berlin, vertrat ebenfalls die Ansicht, dass Kindern von Geburt an das Wahlrecht als Grundrecht zugesprochen werden muss. Ausüben sollten sie es dann ab 14 oder aber, wenn das Kind das vorher möchte, in dem es sich selbstständig in die Wählerliste im Rathaus einträgt.
„Mit der Erkenntnis und Argumentation, dass das Wahlrecht ein Grundrecht ist, dessen Versagung als Verstoß gegen die Menschenwürde betrachtet werden kann, lässt sich das Thema Wahlaltersenkung neu begründet in der Gesellschaft zur Sprache bringen“, schlussfolgert Ludwig Hartmann. „Die Möglichkeit der freiwillige Ausübung des aktiven Wählens eines Jeden - auch vor einem empfohlenen Wahlalter von bspw. 14 Jahren - würde den Anspruch des Grundgesetzes erfüllen und wäre je nach Entwicklung des/der Einzelnen als eine gute Lösung zu sehen.“
