Bayern hat beim Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren einen enormen Nachholbedarf. Aller Schönrechnerei zum Trotz steht fest: Wenn der Freistaat nicht endlich in die Gänge kommt, können Eltern in Bayern ihren gesetzlichen Anspruch auf einen Krippenplatz in den Wind schreiben. Die Grünen haben die aktuellen Zahlen zum Ausbaustand in Bayern durchforstet und fordern mit Blick auf die bevorstehenden Beratungen zum Nachtragshaushalt eine konzertierte Aktion von Freistaat und Kommunen. Bei einer Pressekonferenz haben wir unsere parlamentarischen Initiativen für einen beschleunigten Ausbau der Kinderbetreuung in Bayern vorgestellt.
Bayern wird beim jetzigen Stand bis zum Jahr 2013 den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter drei Jahren nicht umsetzen können. Entgegen der Aussage der Staatsregierung, die bereits von einem Versorgungsangebot von 28 Prozent spricht, liegt nach den aktuellen Zahlen des Landesamtes für Statistik die reale Betreuungsquote bei den unter 3-jährigen Kindern in Bayern lediglich bei 20,6 Prozent. 2011 wurden in Bayern insgesamt 65.617 Kinder im Alter unter 3 Jahren betreut. 59.310 Kinder unter 3 Jahren wurden in Kindertageseinrichtungen und 6.300 Kinder in der öffentlich geförderten Kindertagespflege betreut. Die Betreuungsquote ist im Jahr 2011 lediglich um 2,1 Prozent von 18,5 auf 20,6 Prozent gestiegen.
In den einzelnen bayerischen Bezirken gibt es zudem regional große Unterschiede. Während Unterfranken mit 27,4 Prozent an der Spitze liegt, sieht es in anderen bayerischen Bezirken düster aus. So liegt die Betreuung in Niederbayern lediglich bei 14,5 Prozent, in der Oberpfalz bei 15,2 Prozent und in Schwaben bei 15,6 Prozent.
Von einer tatsächlich bedarfsdeckenden Versorgung sind wir also sowohl landesweit als auch regional noch weit entfernt. Um den von der Staatsregierung selbst für 2013/2014 als bedarfsdeckend anvisierten Versorgungsgrad von durchschnittlich 36 Prozent zu erreichen, fehlen noch gut 15 Prozent oder rund 49.000 zusätzliche Betreuungsplätze. Dies würde fast eine Verdoppelung des Versorgungsangebotes innerhalb von zwei Jahren bedeuten. Beim jetzigen Ausbautempo ist dieses Ziel nicht erreichbar. Es stehen laut Staatsregierung noch Landesmittel in Höhe von 282,2 Mio. € für den Krippenausbau zur Auszahlung offen. Dies deckt sich weitgehend mit den zusätzlichen 18.000 Plätzen, die derzeit noch von den Kommunen mit einem Fördervolumen von rund 300 Millionen Euro geplant sind. Spielraum für die Bewilligung neuer Plätze ist so nicht vorhanden.
Es fehlen also selbst in diesem Fall noch rund 30.000 zusätzliche Plätze, um die laut Staatsregierung bedarfsdeckende Zahl von 114.900 Plätzen zu erreichen.
Die Staatsregierung nennt höhere Betreuungsquoten als das Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik:
In Bayern lebten im Kindergartenjahr 2010/2011 319.189 Kinder unter 3 Jahren. Die anvisierte Betreuungsquote von 36 Prozent wäre demnach bei rund 114.900 Kindern erreicht. Laut Staatsregierung wurden zum 01.01.2011 insgesamt 73.667 Kinder (65.617 laut Statistikamt) in Kitas und der Tagespflege betreut. Dies ergibt eine Betreuungsquote von 23,1 Prozent und differiert um 2,5 Prozent von den Angaben des Statistischen Landesamtes. 66.419 Kinder (59.310 laut Statistikamt) würden demnach in Kindertageseinrichtungen betreut. Die nicht unerhebliche Varianz erklärt die Staatsregierung mit dem jeweiligen Abfragezeitpunkt. Kinder, die zum Abfragezeitpunkt das dritte Lebensjahr vollendet haben, werden in der Betreuungsquote nicht erfasst, belegen aber weiterhin einen potentiellen U3-Platz. Aufgrund dieses statistischen Effektes sollen angeblich zu Beginn des neuen Kitajahres 2011/2012 schon für rund 28 Prozent der U3-Kinder Betreuungsplätze zur Verfügung gestanden haben. Dies sind allerdings wenig aussagekräftige rein statistische Berechnungen. Eine Erhebung der tatsächlichen Platzzahlen findet nämlich aus statistischen Gründen nicht statt. Relevant ist einzig und allein die Zahl der tatsächlich betreuten Kinder unter drei Jahren und hier liegen zum laufenden Kitajahr noch keine aktuellen Zahlen vor.
Bedarfsplanung der Kommunen verfehlt Ausbauziel – eklatante lokale Unterschiede:
Bei der Bedarfsplanung verweist die Staatsregierung auf die Zuständigkeit der Gemeinden. Die Ausbauziele können hier nachfrageorientiert erheblich variieren. Viele Gemeinden vor allem im ländlichen Raum hätten ihre Ausbauplanung allerdings bereits abgeschlossen, so dass von einer Bedarfsdeckung ausgegangen werden müsse. Ein übergreifendes Ausbauziel von 36 Prozent wurde angeblich nie anvisiert. Insgesamt planen die Kommunen bis 2013 nur noch rund 18.000 zusätzliche Plätze, was einem Ausbauziel von 29 Prozent und einem Fördervolumen von rund 300 Mio. € entspräche, und mit ziemlicher Sicherheit nicht bedarfsdeckend wäre. Probleme bestünden laut Staatsregierung vor allem in Großstädten wie München und Nürnberg.
Diese Angaben sind höchst widersprüchlich. Im aktuellen Bericht des Sozialmini-steriums zur Sozialen Lage in Bayern 2011 ist ausdrücklich davon die Rede, dass für „2013/2014 ein Versorgungsgrad von rund 36 Prozent anvisiert wird“(S. 234). Bei den lokalen Betreuungsquoten liegt München mit immerhin 33% relativ weit vorne. Nur Passau (38,05%), Coburg (43,03 %) und Erlangen (33,58%) liegen noch vor München. Nürnberg und Fürth stehen mit jeweils rund 19% relativ schlecht da. Die starken Unterschiede bei den Betreuungsquoten auf der Ebene der Bezirke und Kommunen beweisen, dass der Ausbau noch längst nicht bedarfsorientiert erfolgt ist und sich die Nachfrage bisher an dem vorhandenen Angebot ausrichten muss. Es ist z.B. nicht plausibel, dass in der Stadt Memmingen mit einer Betreuungsquote von 9% der Bedarf fünfmal geringer als in Coburg ausfallen soll.
Um den riesigen Ausbaubedarf bis 2013 noch schultern zu können, muss der Freistaat umgehend die kommunalen Spitzenverbände zu einem Krippengipfel einladen und konkrete regionale Ausbauziele definieren. Der vom Land Baden-Württemberg abgeschlossene ‚Pakt mit den Kommunen‘ könnte hier als Vorbild dienen. In Baden-Württemberg liegt die Betreuungsquote mit 20,9% vergleichbar niedrig wie in Bayern. Das Land hat deshalb mit den kommunalen Landesverbänden einen ‚Pakt für Familien mit Kindern‘ geschlossen, um den Rechtsanspruch bis 2013 doch noch erfüllen zu können.
Um finanzielle Anreize für einen raschen Ausbau der Betreuungsplätze zu schaffen, investiert das Land in 2012 zusätzliche 315 Mio. € und in 2013 noch einmal zusätzliche 345 Mio. € im Rahmen des Finanzausgleichs für eine bessere Förderung der Kinderbetreuung. Insgesamt sind 2012 und 2013 921 Mio. € im Haushalt für die Förderung der Betriebsausgaben für die Kleinkinderbetreuung eingestellt. Damit erhöht sich der staatliche Anteil an der Finanzierung der Betriebsausgaben auf 68 Prozent. In Bayern liegt er lediglich bei ca. 40 Prozent.
Das Vorgehen in Baden-Württemberg zeigt, dass es auch in Bayern mit einer entsprechenden politischen Initiative möglich wäre, den Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung doch noch zu realisieren. Wir fordern deshalb in einem Dringlichkeitsantrag die Staatsregierung dazu auf, die kommunalen Spitzenverbände umgehend zu einem Krippengipfel einzuladen, um gemeinsam konkrete Ausbauziele zu definieren und ein Finanzierungskonzept festzulegen. Leider ist bisher nicht erkennbar, dass sich die Staatsregierung dieser politischen Herausforderung stellen würde.
Die Staatsregierung lässt mit einer falschen politischen Prioritätensetzung die Kommunen im Regen stehen. Die betroffenen Eltern werden nämlich ab 2013 massenhaft ihren Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung gegenüber den Kommunen einklagen. Vertreter der Kommunen fordern deshalb auch bereits eine Aussetzung des gesetzlichen Betreuungsanspruchs für Kinder unter drei Jahren. Dies halten wir politisch für das völlig falsche Signal. Wir fordern stattdessen eine gemeinsame Kraftanstrengung von Kommunen und Freistaat und im Nachtragshaushalt 2012 eine deutliche Erhöhung der Investitionsmittel für den Krippenausbau in Bayern.
Um den Eltern in Bayern ihr Recht auf einen Betreuungsplatz zu sichern, muss der Freistaat bei den Beratungen zum Nachtragshaushalt endlich Nägel mit Köpfen machen. Erster Schritt muss sein, die Mittel in der Familienpolitik zu bündeln und konsequent für den Ausbau der Kinderbetreuung umzuschichten.
Vieles, was der Freistaat an Familienleistungen propagiert, entspricht einem überholten Familienbild: Jedes Jahr werden 80 Mio. Euro für das Landeserziehungsgeld ausgegeben, anstatt das Betreuungsangebot zu verbessern. In früheren Jahren waren es über 100 Mio. Euro jährlich.
Ab dem Jahr 2012 soll der Einstieg in das kostenfreie dritte Kindergartenjahr erfolgen. Das kostet 2012 20 Mio. Euro. In den kommenden Jahren soll dieser Betrag steigen. Das ist sehr schlecht angelegtes Geld. Es schafft weder eine Verbesserung des Angebots, noch gehen deshalb mehr Kinder in den Kindergarten. Das dritte Kindergartenjahr besuchen ohnehin schon fast alle Kinder.
Dazu kommt die Forderung der CSU nach einem Betreuungsgeld. Auch wenn dieses Geld vom Bund kommen soll - bundesweit etwa 2 Mrd. Euro pro Jahr, für Bayern wären das 300 Mio. Euro - macht dies deutlich, dass die CSU bei der Förderung der Familien in die völlig falsche Richtung steuert. Das Geld wäre in der Verbesserung des Betreuungsangebots deutlich besser angelegt.
Was tatsächlich für den Ausbau des Betreuungsangebots ausgegeben wurde, kommt zum großen Teil vom Bund: rund 340 Mio. Euro hat der Bund Bayern zur Verfügung gestellt. Davon sind in Bayern bereits 100 Prozent bewilligt und 76 Prozent ausgezahlt. Zur Auszahlung steht hier nur noch ein Restbetrag von rund 80 Mio. € aus. Neue Plätze lassen sich hieraus also nicht mehr finanzieren.
Eigene bayerische Mittel sind bisher nur in viel zu geringem Maße bereitgestellt worden: Im Haushalt 2011 finden sich lediglich 6 Millionen Euro für Investitionsfördermaßnahmen zur Unterstützung der Gemeinden, dazu kamen 70 Mio. Euro außerplanmäßige Ausgaben. Für den Haushalt 2012 waren 50 Millionen Euro vorgesehen. Dieser Betrag wird jetzt im Entwurf der Staatsregierung für den Nachtragshaushalt 2012 noch einmal um 92 Millionen Euro aufgestockt. Außerdem wurden 100 Mio. € aus dem Sonderinvestitionsprogramm Bayern 2020 zwischen 2008 und 2011 für den Kitaausbau zur Verfügung gestellt. Da dieses Programm bereits ausgelaufen ist, stehen die Mittel ebenfalls nicht mehr für den weiteren Ausbau der Kinderbetreuung zur Verfügung.
An direkten Landesmitteln sind bisher also erst 318,2 Mio. € zur Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren im Haushalt 2011/2012 eingesetzt. Für das Jahr 2012 enthält der Nachtragshaushalt zudem eine erhöhte Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 150 Mio. Euro, die in den Jahren 2013 bis 2015 ausgegeben werden darf. Das macht deutlich, dass sich die Staatsregierung vom Ziel, ab 2013 den gesetzlichen Anspruch auf einen Krippenplatz zu erfüllen, verabschiedet hat. Es wurden bisher laut Staatsregierung insgesamt 348,1 Mio. € an Landesmitteln bewilligt, aber lediglich erst 65,9 Mio. € ausgezahlt. Es stehen also noch Landesmittel in Höhe von 282,2 Mio. € zur Auszahlung offen. Das deckt sich weitgehend mit den von den Kommunen derzeit noch geplanten zusätzlichen 18.000 Plätzen mit einem Fördervolumen von rund 300 Millionen Euro. Spielraum für die Bewilligung neuer Plätze ist so nicht vorhanden. Es fehlen also selbst in diesem Fall noch rund 30.000 zusätzliche Plätze, um die laut Staatsregierung bedarfsdeckende Zahl von 114.900 Plätzen zu erreichen.
Dies bedeutet einen zusätzlichen Finanzbedarf von gut 400 Mio. € ab dem Jahr 2012. Mit unseren Haushaltsanträgen wollen wir für das Jahr 2012 265 Mio. Euro zusätzlich zur Verfügung stellen, im kommenden Doppelhaushalt muss die Restsumme eingeplant werden.
Deshalb fordern wir:

